Allgemeine Geschäfts­bedingungen

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis des zwischen mountainbike-ruhrgebiet (nachfolgend „Reisevermittler“ genannt) und dem Kunden zustande gekommenen Reisevermittlungsvertrages.

§ 2 Reisevermittlungsvertrag

Der Reisvermittler vermittelt Verträge über Einzelreiseleistungen (z.B. Flugbeförderungsleistungen, Bahn- und Busreisen, Hotelaufenthalte) zwischen seinem Kunden und einem fremden Leistungserbringer (z.B. Bikeveranstalter, Hotel).
Die Erbringung der vermittelten Leistungen als solche ist nicht Bestandteil des Vermittlungsvertrages. Die Vermittlung erfolgt vorbehaltlich vorhandener Kapazitäten bei den Leistungserbringern.
Der Inhalt des vermittelten Vertrages richtet sich nach den Vereinbarungen des Reisenden mit dem Leistungserbringer, insbesondere dem Prospekt und den AGB des Leistungserbringers. Diese Angaben stellen keine eigene Zusicherung des Reisevermittlers dar. Die Prospekt- und Internet Ausschreibungen stellen den geplanten Reiseablauf dar, ohne den genauen Ablauf zu garantieren. Geringfügige Änderungen des Programm- und Reiseablaufs sowie der Routenauswahl sind aus witterungsbedingten und organisatorischen Gründen möglich.

§ 3 Form

Mit dem Ausfüllen und Abschicken des Reiseanmeldeformulars gibt der Kunde gegenüber dem Reisevermittler ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Reisevermittlungsvertrages ab. Die Abgabe des Angebotes erfolgt nach Anklicken des Senden-Buttons. Der Zugang des Angebotes beim Vermittler wird dem Kunden unverzüglich per E-Mail bestätigt. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme des Angebotes dar. Die Zugangsbestätigung stellt nur dann eine Annahmeerklärung d.h. eine Auftragsbestätigung dar, wenn der Vermittler dies ausdrücklich erklärt.
Ansonsten kommt der Vertrag durch Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail zustande. Durch die Annahme verpflichtet sich der Reisevermittler, einen Vertrag über die nachgesuchte Reiseleistung zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Leistungserbringer zu vermitteln. Ist diese Leistung verfügbar, kommt es zwischen dem Kunden und dem Leistungserbringer zum Abschluss eines Reisevertrages.
Vertragssprache ist Deutsch.

§ 4 Anmelderhaftung

Meldet der Kunde auch weitere Reiseteilnehmer für die Reiseleistung an, verpflichtet er sich auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Reiseteilnehmer einzustehen, sofern er bei der Reiseanmeldung eine entsprechende gesonderte Erklärung abgibt.

§ 5 Pass- und Visuminformation

Den Reisevermittler trifft bei der Vermittlung von Pauschalreisen keine Pflicht zur Information über Pass- und Visumerfordernisse. Diese Pflicht obliegt dem Reiseveranstalter.

§ 6 Inkasso

Der Reisevermittler ist berechtigt, Anzahlungen und Restzahlungen entsprechend den Geschäfts- und Zahlungsbestimmungen des jeweiligen Leistungserbringers der vermittelten Leistung zu verlangen.
Der Kunde kann diesem Forderungseinzug keine Einwendungen aus Schlechterfüllung des Reisevermittlungsvertrages entgegenhalten.

§ 7 Haftungsbeschränkung

Die Haftung des Reisevermittlers, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Schäden des Kunden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit stammen, beschränkt sich auf den dreifachen Wert der vermittelten Reiseleistung, soweit der Schaden durch den Reisevermittler oder durch einen gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen des Reisevermittlers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit der Schaden auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Reisevermittler oder durch einen gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen des Reisvermittlers beruht. Vertragswesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Der Reisevermittler haftet nicht für die ordnungsgemäße Erbringung der vermittelten Leistung selbst. Für die Erfüllung sowie für Mängel der vermittelten Reiseleistung sind ausschließlich die jeweiligen Leistungserbringer verantwortlich.
mountainbike-ruhrgebiet haftet bei selber veranstalteten Touren nicht für Schäden, die infolge der Mißachtung von Anweisungen der Tourenguides entstehen. mountainbike-ruhrgebiet haftet nicht für Schäden, die beim Transport von Gepäck und Rädern entstehen. An den MTB-Touren beteiligt sich der Kunde auf eigene Gefahr.
Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so sind die Veranstalter berechtigt, bis 14 Tage vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten oder eine Alternativreise anzubieten. Ebenso kann die Durchführung der Veranstaltung durch die Weitterbedingungen verhindert werden. Sie erhalten dann bereits geleistete Zahlungen entweder zurück, oder werden mit der Alternativreise nach verrechnet, weitere Ansprüche gegen die Veranstalter oder mountainbike-ruhrgebiet bestehen nicht.

§ 8 Verjährung

Ansprüche des Kunden gegen den Reisevermittler – mit Ausnahme der in Absatz 2 genannten Ansprüche – verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Anspruchsgegners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
Die in Absatz 1 genannte Verjährungsfrist gilt nicht für Ansprüche des Kunden wegen einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sie gilt ebenfalls nicht für Ansprüche wegen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reisevermittlers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfens des Reisevermittlers oder auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Die Verjährung dieser Ansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 9 Reiseabbruch

Ein Reiseteilnehmer, der die Gruppe – aus welchen Gründen auch immer, vorzeitig verlässt, hat keinen Anspruch auf Rückerstattung des von ihm bezahlten Reisepreises.

§ 10 Gewährleistung

Sollte eine von mountainbike-ruhrgebiet selber durchgeführte Reise einmal Mängel aufweisen, so sind die Beanstandungen dem Tourenleiten bzw. Guide unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde ist verpflichtet, an der Klärung eventuell auftretender Störungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Ansprüche wegen Nichterbrignung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen hat der Kunde innerhalb von 1 Monat nach Beendigung der Reise gegenüber mountainbike-ruhrgebiet zu machen.

§ 11 Teilnahmebedingungen

Die Teilnahmebedingungen sine ein Teil unserer AGB und müssen akzeptiert werden, andernfalls ist eine Teilnahme nicht möglich. Wir weisen mehrfach im Bestellprozess darauf hin. Einzusehen sind die Teilnahmebedingungen hier.

§ 12 Gerichtsstand

Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist der Sitz des Reisevermittlers Gerichtsstand.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, das ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.

§ 14 Datenschutzhinweis

Unsere Datenschutzerklärung ist hier zu finden.